A1: AfD-Parteiverbotsverfahren jetzt
Veranstaltung: | DBJR-Hauptausschuss 06/2024 |
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Antragsteller*in: | Vorstand DBJR |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.05.2024, 15:30 |
Antragshistorie: | Version 1(06.05.2024) |
Veranstaltung: | DBJR-Hauptausschuss 06/2024 |
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Antragsteller*in: | Vorstand DBJR |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.05.2024, 15:30 |
Antragshistorie: | Version 1(06.05.2024) Version 1 |
Die im DBJR zusammengeschlossenen Jugendverbände und -ringe haben bereits 2016
beschlossen, dass die wesentlichen Positionen der AfD nicht nur der Wertebasis
von Jugendverbänden und -ringen widersprechen, sondern auch festgestellt, dass
diese völkischen Argumentationsideologien folgen und damit den Boden der
demokratischen Grundordnung verlassen.[1] Die seit dem feststellbare
Radikalisierung der AfD zeigt sich in einem offen menschenverachtenden
völkischen Nationalismus und der Ablehnung der in der Würde des Menschen
verankerten Gleichwertigkeit aller Menschen.
Die AfD ist der parlamentarische Arm des Rechtsextremismus und des völkischen
Nationalismus. Rechtsextremismus und damit die Abschaffung der freiheitlichen
Demokratie und der Menschenwürde in der Bundesrepublik Deutschland ist damit als
Partei wählbar. Die Feinde der Demokratie nutzen die Mittel der Demokratie, um
diese von innen heraus abzuschaffen. Daher ist es jetzt der historisch
entscheidende Moment, ihnen diese Mittel zu nehmen. Wenn die AfD
verfassungswidrig ist, darf sie keine parlamentarische Macht ausüben können, um
die Abschaffung der Demokratie voranzutreiben. Die Entscheidungskompetenz über
die Verfassungswidrigkeit und damit das Verbot der AfD obliegt aus guten Gründen
ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht. Es braucht jetzt den historischen
Mut der antragsberechtigten Verfassungsorgane des Bundes, die Prüfung der
Verfassungswidrigkeit der Partei einzuleiten.
Die Anzeichen für eine solche Verfassungswidrigkeit sind dabei erdrückend.[2]
Die Einstufung einiger Landesverbände als gesichert rechtsextrem durch die
jeweiligen Landesämter für Verfassungsschutz kann dabei die Annahme einer
Verfassungswidrigkeit untermauern aber richtigerweise nicht feststellen.
Ein AfD-Verbot ist ein notwendiger Schritt, dem organisierten aufkommenden
Faschismus in Deutschland die Stirn zu bieten, um
Forderungen
Der DBJR fordert die Bundesregierung, den Bundestag sowie den Bundesrat dazu
auf, beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der AfD gem. Art. 21 Abs. 2 GG zu
beantragen. Dazu müssen jetzt durch Bund und Länder bzw. die zuständigen
Behörden die notwendigen Schritte eingeleitet werden und Materialien, die die
Verfassungswidrigkeit der AfD belegen, gesammelt werden. Unabhängig davon müssen
die Landesregierungen im Rahmen des § 43 Abs. 2 BVerfGG gesetzlich ermächtigt
werden, ein Parteiverbotsverfahren gegen einen Landesverband auch dann zu
beantragen können, wenn diese Partei ihre Organisation nicht nur auf das Gebiet
des jeweiligen Landes beschränkt. Der DBJR fordert weiterhin alle demokratischen
Parteien dazu auf, auf allen föderalen Ebenen jede Form der Zusammenarbeit mit
der AfD auszuschließen und insbesondere Koalitionen bedingungslos abzulehnen.
Jugendverbände und -ringe erwarten zudem, dass die demokratischen Parteien
rechtsextrem motivierten und geprägten Diskursen entschieden entgegentreten
Was es zusätzlich braucht
Ein Parteiverbotsverfahren „beinhaltet kein Gesinnungs- oder
Weltanschauungsverbot, sondern ein Organisationsverbot.“[3] Es braucht daher
zwingend und neben einem Verbot der Partei weiter die aktive Bekämpfung
rechtsextremen Gedankenguts, der sich auf allen Ebenen der Gesellschaft finden
kann. Ein Parteiverbotsverfahren kann es daher u.a. nicht ohne die weitere
Stärkung der politischen (Jugend)bildung und die weiterhin dringend notwendige
Jugendarbeit geben.
Ein Parteiverbotsverfahren alleine reicht nicht aus, denn es „beinhaltet kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot, sondern ein Organisationsverbot.“[3] Es braucht daher zwingend und nebengleichzeitig zu einem Verbot der Partei weiterhin die aktive Bekämpfung rechtsextremen Gedankenguts, der sich auf allen Ebenenpolitischer wie zivilgesellschaftlicher Ebene müssen alle demokratischen Akteurinnen zusammen stehen, um unsere Demokratie und eine offene und plurale Gesellschaft zu verteidigen. Uns als Jugendverbänden und Jugendringen kommt dabei eine besondere Rolle zu. Als Werkstätten der Demokratie setzten wir uns seit jeher für ebendiese plurale Gesellschaft finden kannein. Demokratiebildung – das Erlernen von demokratischen Prinzipien und der Wahrnehmung der eigenen Mitbestimmungsrechte - sind der Kern der Selbstorganisation in Jugendverbänden und Jugendringen. Diese Fähigkeiten in Individuen zu stärken ist Voraussetzung einer demokratischen Gesellschaft und Voraussetzung für eine kritische Auseinandersetzung mit dem aufkommenden Rechtsextremismus.
Ein Parteiverbotsverfahren kann es daher nicht ohne die die Stärkung der Zivilgesellschaft geben, u.a. nicht ohne die weitere Stärkung der politischen (Jugend)bildung und die weiterhin dringend notwendige Jugendarbeit gebensind essentiell dafür.
Ein Parteiverbotsverfahren „beinhaltet kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot, sondern ein Organisationsverbot.“[3] Es braucht daher zwingend und neben einem Verbot der Partei weiter die aktive Bekämpfung rechtsextremen Gedankenguts, der sich auf allen Ebenen der Gesellschaft finden kann. Ein Parteiverbotsverfahren kann es daher u.a. nicht ohne die weitere Stärkung der politischen (Jugend)bildung und die weiterhin dringend notwendige Jugendarbeit geben.
Dazu gehört auch die Benennung und Bekämpfung der sozialen Ursachen für den Rechtsruck: die Verschlechterung der Lebensbedingungen und die zunehmenden Sparmaßnahmen der Bundesregierung verstärken die Perspektivlosigkeit auch unter jungen Menschen und schafft damit den Nährboden, auf dem sich rassistische Parteien wie die AfD als „Alternative“ präsentieren und Menschen mit Migrationshintergrund als Sündenböcke darstellen können. Entscheidend ist dabei, sich für bessere Arbeits-, Lern- und Lebensbedingungen für junge Menschen gemeinsam und unabhängig von der Herkunft einzusetzen - als entscheidendes Bollwerk gegen den Rechtsruck.
Die im DBJR zusammengeschlossenen Jugendverbände und -ringe stehen geschlossen
gegen den erneut erstarkenden Rechtsextremismus in Deutschland. Eine
Mitgliedschaft in der AfD und ein haupt- oder ehrenamtliches Engagement im DBJR
schließen sich aus. Personen, die offen mit der AfD oder einem völkischen und
menschenfeindlichen Nationalismus sympathisieren, können in Jugendverbänden und
-ringen keinen Platz und keine Bühne haben. Gleichwohl stehen Jugendverbände und
-ringe allen jungen Menschen offen. Auch junge Menschen, die durch rechtsextreme
Ideologien gefährdet sind und bei denen rechtsextreme Akteure versuchen, sie zu
vereinnahmen, müssen in Jugendverbänden einen Ort finden, in denen sie als
Mensch willkommen sind, während gleichzeitig rechtsextremes und völkisches
Gedankengut als solches zu entlarven ist und nicht als gleichwertige
demokratische Position akzeptiert werden darf. Jugendverbänden bieten von
Rechtsextremen verfolgten und bedrohten jungen Menschen Raum für Schutz und
persönliche Entfaltung.
[3] BVerfG BvB 1/19 – Rn. 278
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