Veranstaltung: | DBJR-Hauptausschuss 01/2024 |
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Antragsteller*in: | Vorstand DBJR |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 31.01.2024, 10:55 |
Überarbeitung: | Der Antrag wird gerade überarbeitet. Zwischenstand anzeigen |
A5: Leitlinien und Verfahren für die Mittelverteilung im DBJR
Antragstext
„Jugendverbandsarbeit auf Bundesebene ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von
Verbänden unterschiedlicher Wertorientierung und durch die Vielfalt der Inhalte,
Methoden und Arbeitsformen. Diese Vielfalt der Verbände widerspiegelt auch die
Vielfalt der Interessen und Bedürfnisse junger Menschen, so dass durch die
Jugendverbandsarbeit in Gänze d.h. dem Deutschen Bundesjugendring e.V. und
seinen Mitgliedsorganisationen die Bedürfnisse und Interessen eines großen Teils
aller jungen Menschen vertreten werden. In Jugendverbänden und ihren
Zusammenschlüssen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert,
gemeinschaftlich gestaltet und verantwortet.“
Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) ist die bundesweite Arbeitsgemeinschaft der
Jugendverbände und Landesjugendringe. Diese haben sich im DBJR “freiwillig
zusammengeschlossen, um bei Wahrung ihrer Selbstständigkeit zusammenzuarbeiten,
ihre gemeinsamen Interessen in der Öffentlichkeit zu vertreten, die Belange der
Jugendarbeit zu fördern und dem Wohle der gesamten Jugend zu dienen.“ In dieser
Eigenschaft ist der DBJR auch die Koordinationsplattform, um die
Jugendverbandsarbeit ausreichend mit Fördermitteln der öffentlichen Hand zu
sichern. Dabei ist der DBJR zugleich Partner von Politik und Verwaltung, um
Verfahrensabläufe zu vereinfachen und Fördermittel entsprechend des
tatsächlichen Bedarfs zu verteilen.
Aus diesem Grund unterbreitet der Deutsche Bundesjugendring dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) jährlich
einen Verteilvorschlag zur bedarfsgerechten Vergabe öffentlicher Fördermittel
für die Jugendverbandsarbeit. Basis des Verteilvorschlages bildet die vom BMFSFJ
zu Beginn eines Kalenderjahres benannte (Gesamt-) Fördersumme des KJP, die den
im Deutschen Bundesjugendring organisierten Jugendverbänden und dem DBJR selbst
vom Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt wird. Die Letztentscheidung über
die Vergabe und Verteilung der Fördermittel obliegt ausschließlich dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Erstellung des Verteilvorschlages innerhalb des Deutschen Bundesjugendrings
erfolgt in einem demokratischen Entscheidungsverfahren. Die von den
Jugendverbänden gewählte Kinder- und Jugendplankommission des Deutschen
Bundesjugendring erstellt unter Berücksichtigung der aktuellen Bedarfslagen der
Mitgliedsorganisationen und der Mittelverteilungen vergangener Jahre einen
Verteilvorschlag, der durch den Hauptausschuss des DBJR beschlossen wird.
Seit über 50 Jahren stellt dieses Verfahren einen gelungenen demokratischen
Aushandlungsprozess dar, der von Seiten der Jugendverbände durch Einmütigkeit
geprägt ist. Es berücksichtigt die Anpassung an die Prozesshaftigkeit der Arbeit
von Jugendverbänden und ist gekennzeichnet durch Flexibilität und Solidarität in
der Mittelverteilung entsprechend der Bedarfslage der Verbände.
Zeugnis der Praktikabilität, Funktionalität und Qualität des Verfahrens ist die
Tatsache, dass die Vorschläge des Deutschen Bundesjugendring mit wenigen
Ausnahmen durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
in seiner Entscheidung über die Mittelvergabe übernommen wurden. Die in dieser
Form seit Jahren praktizierte gelungene partnerschaftliche Zusammenarbeit von
BMFSFJ und DBJR in der Mittelverteilung sorgt dafür, dass die inhaltliche
Gestaltung im KJP-Programm ‚Kinder- und Jugendarbeit’ kontinuierlich
weiterqualifiziert wird und eine Nachhaltigkeit der geförderten Aktivitäten
gegeben ist.
Im Folgenden legt der DBJR sowohl Grundprinzipien, inhaltliche Rahmungen und
konkrete Verfahren fest, die seinen Gremien Orientierung bei der Erstellung
eines Verteilvorschlags geben. Dieses Papier soll – beschlossen durch den
Hauptausschuss – regelmäßig aber v.a. bei sich verändernden Rahmenbedingungen in
der Förderung oder der Struktur oder Mitgliedschaft des DBJR überprüft und ggf.
verändert werden.
1. Grundprinzipien und inhaltliche Rahmung der Mittelverteilung im DBJR
1.1. Das System der Mittelverteilung im DBJR
Ziel der sogenannten Mittelverteilung im DBJR ist die Erstellung eines
Verteilvorschlags an das BMFSFJ. Der DBJR fungiert nicht als Zentralstelle oder
Mittelweiterleiter, sondern sieht seine Rolle und Funktion eine demokratische,
möglichst bedarfsgerechte und solidarische Entscheidung für eine Verteilung der
Gelder zwischen und vor allem mit den Jugendverbänden zu erzielen.
Die KJP-Kommission wird vom Hauptausschuss eingesetzt und erhält ein Mandat für
die Verbände Förderpolitik mit dem BMFSFJ und dem BVA zu gestalten mit dem Ziel
gute Ergebnisse für die Verbände zu erzielen. Im Auftrag der Verbände führt die
KJP-Kommission Gespräche und schließt Vereinbarungen zu Förderung im KJP. Über
ihre Arbeit berichtet sie in den Sitzungen des Hauptausschusses und steht
darüber hinaus für Fragen und Beratung zu Verfügung. Die KJP Kommission
erarbeitet auf Grundlage und im Geiste der Prinzipien, Verfahren und Aspekte
dieses Papiers einen Beschlussvorschlag für die Mittelverteilung der
Jugendverbände für den Hauptausschuss.
Die Mittelverteilung im DBJR erfolgt durch den Hauptausschuss per Beschluss.
Auch wenn dies nach Satzung mit Zweidrittelmehrheit möglich ist, ist das
grundsätzliche Bestreben des DBJR gerade an diesem Punkt ein möglichst hohes
Einvernehmen von allen Beteiligten zu erzielen. Alle Verbände sind angehalten an
einem einvernehmlichen Beschluss im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitzuwirken.
Anfragen an die Mittelverteilung, Weiterentwicklungsbedarfe oder Probleme sollen
im Sinne eines transparenten und offenen Miteinanders der Arbeitsgemeinschaft im
Kreise des DBJR angesprochen und bearbeitet werden.
Die Jugendverbände im DBJR stehen auch und v.a. im Bereich der Verteilung
finanzieller Ressourcen solidarisch zueinander. Bei der Erstellung von
Verteilvorschlägen werden insbesondere die Jugendverbände berücksichtigt, die
neu in den Deutschen Bundesjugendring aufgenommen wurden und noch nicht über
eine Grundausstattung verfügen. Hierbei stehen alle Verbände in der Pflicht,
ihren solidarischen Beitrag zu leisten. Die solidarische Verteilung von
Ressourcen kann allerdings nicht die Aufgabe des Zuwendungsgebers ersetzen, für
eine angemessene Ausstattung aller Träger zu sorgen.
1.2. Rolle des DBJR-Verteilvorschlags im KJP
Die Mitgliedsorganisationen des DBJR haben vereinbart, dass die Mittel, die sie
regelmäßig für ihre Jugendverbandsarbeit aus dem KJP bekommen, ausschließlich
über den Hauptausschuss verteilt werden sollen. Alle diesbezüglichen Mittel, die
ein Jugendverband außerhalb des Programms Kinder- und Jugendarbeit aus dem KJP
bekommt, soll er in Zusammenarbeit mit der KJP-Kommission und dem BMFSFJ in das
entsprechende Programm überführen.
1.3. Inhaltliche Kriterien der Mittelverteilung
Die Förderung aus dem KJP-Programm Kinder- und Jugendarbeit dient in allererster
Linie der Förderung der Arbeit der Jugendverbände im Sinne des § 12 SGB VIII.
Für die Verteilung der Mittel ist die Arbeit als Jugendverband in diesem Sinne
zentral. Die Förderung, die Jugendverbände über die Verteilung des DBJR
erhalten, soll daher auch in Sonderprogrammen u. ä. den Bezug zur
Jugendverbandsarbeit herstellen.
Bei der Verteilung zwischen den Verbänden ist daher auch nicht die Größe des
Verbandes oder die Anzahl der Aktivitäten an sich allein ausschlaggebend,
sondern seine Aktivität als Jugendverband, das Agieren als jugendpolitsicher
Akteur und als Zusammenschluss junger Menschen. Bei Integration von weiteren
Programmen und Mitteln in die Verteilung ist zu beachten, dass das vorstehende
Prinzip im Blick bleibt und das Programm ein Jugendverbandsprogramm bleibt und
nicht verwässert – Ziel der Mittelverteilung ist es, das Kerngeschäft des
Jugendverbands in den Blick zu nehmen. Alle weiteren Aktivitäten (z.B. als
Träger weiterer Maßnahmen/Einrichtungen) werden bei der Berücksichtigung in der
Mittelverteilung nachrangig betrachtet.
Die Mittelverteilung durch den DBJR soll so wenig Einfluss wie möglich auf
autonome innerverbandliche Gestaltungsprozesse nehmen. Deshalb ist von
inhaltlichen oder politischen Vorgaben möglichst Abstand zu nehmen und den
Verbänden im Sinne des § 12 SGB VIII möglichst viel Freiheit zu lassen, außer
die Verbände binden sich selbst durch möglichst einvernehmlichen Beschluss im
Hauptausschuss an inhaltliche Linien.
Die Mitgliederzahl, die Verbreitung und die jugendpolitische Bedeutung von
Jugendverbänden spielen neben etlichen anderen Aspekten eine Rolle in der
Verteilung, wenn auch nicht in einer automatischen mathematischen Relation von
harten Kriterien. Das Erreichen einer bestimmten Anzahl von Kindern und
Jugendlichen als Verband, die räumliche Verbreitung und die Wirkung des
Verbandes für Kinder- und Jugendliche werden bei der Verteilung als wichtige
Aspekte berücksichtigt. Die unterschiedlichen Gewichte der Verbände in diesem
Sinne sollen in der Mittelverteilung Berücksichtigung finden.
Die Aktivität für die Gemeinschaft der Jugendverbände und das Engagement über
die eigenen Verbandskontexte hinaus für die gemeinsame Sache aller
Jugendverbände sollen durch die Mittelverteilung gefördert werden.
Jugendverbände sollen aktiv aktuelle jugendpolitische Schwerpunkte setzen und
daran arbeiten. Dies soll nicht mit einer spezifischen Förderung gerahmt werden,
wie das bis 2016 durch den Verteiler „Jugendpolitische Schwerpunkte“ geschah. Es
ist aber notwendig, dass die Verbände in ihrer geförderten Arbeit
jugendpolitisch am Puls der Zeit bleiben. Diese jeweilige Aktivität der Verbände
soll sich auch in der Mittelverteilung durch KJP-Kommission und Hauptausschuss
niederschlagen. Die Verbände übernehmen in der Verteilung auch Verantwortung für
den DBJR als ihren Zusammenschluss und Verantwortung für dessen finanzielle
Ausstattung.
2. Verfahrensweisen der Mittelverteilung
2.1. Einführung in Verfahren; flexible Verteiler und starre Verteiler
Das BMFSFJ übermittelt dem DBJR eine zu verteilende Summe. Diese Summe teilt
sich in nationale und internationale Globalmittel. Der DBJR meldet in seinem
Verteilvorschlag für jeden Verband zwei Summen zurück. Um zu diesen Summen zu
kommen, bedient sich der DBJR allerdings verschiedener Verteiler, die jeweils
eigenen Verfahren oder Zusammenhängen entsprechen. In der Summe aller Verteiler
ergeben sich die insgesamt zu verteilenden Mittel.
Bei den verschiedenen Verteilern wird dabei in flexible Verteiler (z.B.
Nationale und internationale Globalmittel oder Sonder- und Großveranstaltungen),
die durch verschiedene Verfahren angepasst werden (können/müssen) und stabile
Verteiler (z.B. Bildung der Landjugend, Arbeit mit Menschen mit Behinderung,
Sportliche Jugendbildung oder ehemalige internationale Sondermittel)
unterschieden, die als feste Summe unabhängig von den anderen Verteilern
ausgewiesen werden.
2.2. Aufnahmen neuer Mitgliedsorganisationen
Neben der Erfüllung der Kriterien für eine Vollmitgliedschaft im DBJR müssen
Mitgliedsorganisationen für die Aufnahme in den Verteilvorschlag weitere
Anforderungen erfüllen, die sich aus den Richtlinien zum Kinder- und Jugendplan
des Bundes ergeben.
2.2.1. Basisförderung ‚Nationale Globalmittel’
Der Verteilvorschlag des DBJR soll gewährleisten, dass jeder
Mitgliedsorganisation bei Erfüllung der genannten Kriterien mindestens ein
Betrag von 40.000 Euro zur Verfügung steht (Basisförderung).
2.2.2. Grundausstattung ‚Nationale Globalmittel’
Darüber hinaus ist der DBJR weiterhin bestrebt, den am 31. Januar 1984
getroffenen Beschluss des Hauptausschusses über eine Grundausstattung von 80.000
Euro umzusetzen.
2.2.3. Grundausstattung ‘Internationale Globalmittel’
Beim Verteilvorschlag ‚Internationale Globalmittel’ erfolgt keine Definition
einer Grundausstattung. Die neu aufgenommenen Mitgliedsorganisationen werden
entsprechend ihrer bisherigen Förderung im Verteilvorschlag ‚Internationale
Globalmittel’ berücksichtigt.
Bei Kürzungen des Gesamtvolumens soll der Hauptausschuss im Einzelfall und auf
Antrag der betreffenden Mitgliedsorganisation entscheiden, ob ein Verband von
den Kürzungen gänzlich oder anteilig ausgenommen wird. Die KJP-Kommission
unterbreitet dem Hauptausschuss hierzu einen Beschlussvorschlag.
2.2.4. Finanzierung der Basisförderung
Bei der Aufnahme neuer Mitgliedsorganisationen ist es gemeinsames Ziel der
bereits im Deutschen Bundesjugendring organisierten Verbände und der neu
aufgenommenen Mitglieder, dass alle dem neuen Mitglied in einem anderen KJP-
Programm bisher zur Verfügung gestellten Mittel in das Programm Kinder- und
Jugendarbeit übertragen werden. Dabei liegt es insbesondere in der Verantwortung
der aufzunehmenden Verbände für die Übertragung der Mittel Sorge zu tragen.
Ist der übertragende Betrag höher als die Basisförderung von 40.000 Euro, so
wird die neu aufgenommene Mitgliedsorganisation entsprechend der Höhe der
übertragenen Mittel in dem Verteilerschlüssel integriert.
Ist der übertragende Betrag geringer als die Basisförderung von 40.000 Euro, so
wird sich der Deutsche Bundesjugendring gegenüber dem Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend dafür einsetzen, dass die (Gesamt-
)fördersumme um die Differenz erhöht wird, die zwischen den übertragenden
Mitteln der neuen Mitgliedsorganisation und der Basisförderung für diese
besteht.
Wird diese Differenz durch das BMFSFJ als Fördermittelgeber nicht zur Verfügung
gestellt, werden die Mitgliedsorganisationen des DBJR und der DBJR selbst diese
im Solidaritätsprinzip mit der neu aufgenommenen Mitgliedsorganisation
erbringen. Hierzu führen sie zunächst freiwillige Selbstprüfungen durch, um zu
ermitteln, ob und inwieweit sie die erforderlichen Mittel ganz oder teilweise
zur Verfügung stellen können.
Werden durch diese Selbstüberprüfungen die erforderlichen Mittel nicht erbracht,
so beteiligen sich alle Mitgliedsorganisationen des DBJR entsprechend ihrer
prozentualen Gewichtung am Verteilvorschlag ‚Nationale Globalmittel’ an der
Erbringung der Mittel. Im konkreten Einzelfall wird geprüft, ob und inwieweit
Mittel aus dem Haushalt der DBJR-Geschäftsstelle hinzu gezogen werden sollen.
Die KJP-Kommission wird jeweils dem Hauptausschuss einen Verteilvorschlag
unterbreiten.
Ausgeschlossen ist, dass bisherige Mitgliedsorganisationen durch ihre
solidarische Beteiligung selbst eine geringere Finanzierung erhalten, als die
definierte Basisförderung.
2.2.5. Finanzierung der Grundausstattung
Eine Grundausstattung von 80.000 Euro wird angestrebt, sofern zusätzliche Mittel
durch den Bund zur Verfügung gestellt werden.
2.2.6. Zeitraum der Heranführung an die Basisförderung
Neu aufgenommene Mitgliedsorganisationen sollen grundsätzlich im Folgejahr mit
ihren übertragenen Mitteln berücksichtigt werden und im 2. Jahr nach ihrer
Aufnahme in den DBJR mindestens die Basisförderung von 40.000 Euro erhalten.
Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn:
a. in dem 2. Jahr nach der Aufnahme der neuen Mitgliedsorganisation die (Gesamt-
)Förderung, die den Mitgliedsorganisationen des DBJR und dem DBJR selbst zur
Verfügung gestellt wird, sich gegenüber dem Vorjahr reduziert;
b. der neuen Mitgliedsorganisation weniger als 20.000 Euro aus einem oder
mehreren KJP-Programmen in das Programm Kinder- und Jugendarbeit übertragen
werden.
In den Ausnahmefällen erfolgt die Heranführung der neuen Mitgliedsorganisation
an die Basisförderung in Stufen. Der Hauptausschuss wird zum Zeitpunkt der
Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung auf Vorschlag der KJP-Kommission über die
Perspektive der Heranführung der neuen Mitgliedsorganisation entscheiden.
Kürzungen des Gesamtvolumens dürfen nicht dazu führen, dass einzelne Verbände
nach erfolgter Heranführung an die Basisförderung (40.000 Euro) wieder unter ein
Fördervolumen von weniger als 40.000 Euro sinken. Diese Verbände sind von den
Kürzungen auszunehmen.
2.2.7. Zeitraum der Heranführung an die Grundausstattung
‚Nationale Globalmittel‘
Neu dem DBJR beitretende Verbände haben jedoch keinen Anspruch auf eine
automatische Mindestausstattung in dieser Höhe. Ziel ist es vielmehr, Erhöhungen
in der (Gesamt-)Fördersumme des KJP-Programms zu nutzen, um allen
Mitgliedsorganisationen mittelfristig eine Grundausstattung in dieser Höhe zu
ermöglichen.
Bei Kürzungen des Gesamtvolumens soll der Hauptausschuss im Einzelfall und auf
Antrag der betreffenden Mitgliedsorganisation entscheiden, ob ein Verband der
eine jährliche Förderung von weniger als 80.000 Euro (Grundausstattung) erhalten
oder aufgrund der Kürzungen erhalten würde, von den Kürzungen gänzlich oder
anteilig ausgenommen wird.
Die KJP-Kommission unterbreitet dem Hauptausschuss hierzu einen
Beschlussvorschlag.
2.2.8 Umgang mit Erhöhungen (Friedenauer Verfahren)
Im Falle einer Erhöhung der KJP-Globalmittel wird der Verteilvorschlag (A-
Verteiler) in folgender Reihenfolge angepasst:
1. Heranführung an die Basisförderung (entsprechend 2.2.6.)
2. Heranführung an die Grundausstattung (entsprechend 2.2.7)
3. Ausgleich von Kostensteigerungen für alle im Verteilvorschlag befindlichen
Verbände sowie der DBJR-GS orientiert an der Entwicklung des Preisindexes seit
der letzten Erhöhung der KJP-Globalmittel. (Verweis, dass damit keine
Mittelzuflüsse für besondere Dinge gemeint sind)
4. Erhöhung des Verteilvorschlags für die DBJR-GS in Anlehnung an ihren
prozentualen Anteil am Gesamtverteiler
5. Verteilung der übrigen Mittel nach nachfolgendem Schlüssel (maßgeblich ist
hierbei die jeweilige Fördersumme vor Erhöhung):
a. Bis zu 50% der Mittel für Verbände, die bisher unter 300.000 € über den
Verteilvorschlag (A-Verteiler) erhalten haben. Sie können in einer
Erhöhungsphase maximal auf bis zu 400.000€ angehoben werden.
b. Die restlichen Mittel entsprechend des Verteilschlüssels an alle Verbände mit
einer Fördersumme über 300.000 €.
Der DBJR führt im Zuge des Verteilverfahrens immer auch eine Bedarfsabfrage
durch, um eventuelle Mehr- oder Minderbedarfe mit zu berücksichtigen.
Die Mittel für die internationale Jugendarbeit unterliegen einem gesonderten
Verteilverfahren und werden in dem hier beschriebenen Verfahren nicht
berücksichtigt.
Die Anwendung des Verfahrens obliegt der KJP-Kommission, diese hat dabei
Ermessensspielraum. Das hier beschriebene Verfahren ist insbesondere bei
Erhöhungen der KJP-Globalmittel bis zu 4 Millionen Euro geeignet. Bei Erhöhungen
darüber hinaus sind Anpassungen nötig.
Im Falle von Kürzungen gilt das Verfahren für alle Verbände bis auf die
beschriebenen Ausnahmen in 2.2.6. und 2.2.7.“
2.2.9. Reduzierungen im Verteilvorschlag
Im Rahmen der Beschlussfassung über den Mittelverteilungsvorschlag für das
BMFSFJ durch den Hauptausschuss des DBJR können Kürzungen in Höhe von bis zu
fünf Prozent vorgenommen werden. Diese Maßnahme wird ergriffen, wenn
Mitgliedsorganisationen ihren, vom Hauptausschuss beschlossenen Verpflichtungen
zur Mitteilung von Informationen über die Beantragung oder Verwendung von
Fördermitteln aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP), welche dem DBJR-Verteiler
unterliegen, nicht nachkommen. Ebenso gilt dies, wenn bewilligte Fördermittel
aus dem KJP nicht oder nicht vollständig verausgabt werden.
Die Umsetzung der Kürzung erfolgt nach Bekanntwerden im
Mittelverteilungsvorschlag an das BMFSFJ für das folgende Haushaltsjahr. Der
betroffenen Mitgliedsorganisation des DBJR wird bei drohender Kürzung die
Möglichkeit zur Anhörung und Stellungnahme gegenüber der KJP-Kommission
eingeräumt. Die KJP-Kommission nutzt ihren Ermessensspielraum, um sowohl
grundsätzlich über eine Kürzung als auch das Ausmaß der Kürzung zu entscheiden.
Dabei wird eine vorliegende Begründung der betroffenen Mitgliedsorganisation
obligatorisch einbezogen. In sachlich begründeten Fällen sollte die KJP-
Kommission von einer Reduzierung absehen. Die KJP-Kommission muss ihre
Entscheidung begründen. Grundsätzlich wird die Kürzung für einen Zeitraum von
zwei Förderjahren ausgesprochen, es sei denn die KJP-Kommission und der
Hauptausschuss entscheiden anders.
Dieses Verfahren gilt für folgende Sachverhalte:
- Die Mitgliedsorganisation beantragt weniger Mittel beim BMFSFJ als die dem
DBJR durch die Mitgliedsorganisation genannte Plansumme[1].
- Die Mitgliedsorganisation verausgabt weniger Mittel als im
Bewilligungsbescheid angegeben.
- Durch Versäumnis der an den DBJR gemäß Beschluss im Hauptausschuss zu
übermittelnden Unterlagen (Verwendungsnachweise, Bewilligungsbescheide)
3. Verteilung der nationalen Globalmittel
Die Verteilung der Globalmittel beschreibt die dauerhafte Förderung der Verbände
und der DBJR Geschäftsstelle. Der Verteiler wird im Sinne der oben beschriebenen
Prämissen regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.
3.1. Bedarfsgerechte Verteilung
Es finden regelmäßig Bedarfsabfragen statt. Die KJP Kommission macht Vorschläge
wie mit Mehr- und Minderbedarfen im Verteiler umgegangen wird und gestaltet auf
diese Weise die bedarfsgerechte Verteilung.
3.2. Sonderprogramme
Sonderprogramme können eingerichtet werden. Sie bleiben stabil und stehen in
keinem Bezug zum Verteiler der Globalmittel.
4. Sonder- und Großveranstaltungen
Fördermittel für Sonder- und Großveranstaltungen dienen dazu periodische
Bedarfsschwankungen oder Sonderbedarfe auszugleichen. Hierbei ist der
Referenzverteiler der nationale Globalmittelverteiler. Die Fördermittel für
Sonder- und Großveranstaltungen speisen sich aus den Fördermitteln für Nationale
Globalmittel. Der Verteiler ermöglicht den Verbänden einen flexiblen Einsatz der
Fördermittel über einen Zeitraum von 3 Jahren. Die Verteilung der Fördermittel
für Sonder- und Großveranstaltungen erfolgt auf der Grundlage einer
Bedarfsabfrage der DBJR Geschäftsstelle, in der die Verbände ihren Mittelbedarf
für 3 Jahre anmelden. Auf dieser Basis erstellt die KJP-Kommission einen
Verteilvorschlag, der in jedem der drei Jahre 160.000€ nicht überschreiten darf.
5. Verteilung der Mittel für internationale Jugendarbeit
Bei den internationalen Verteilern wird zwischen dem flexiblen Verteiler
internationale Globalmittel und dem stabilen Verteiler ehemalige
Sonderprogramme, die als feste Summe unabhängig von den anderen Verteilern
ausgewiesen werden, unterschieden.
Die Fördermittel für internationale Jugendarbeit sind für die Maßnahmen
vorbehalten, die "Begegnungsmaßnahmen junger Menschen, internationale Maßnahmen
mit Fachkräften der Jugendhilfe, internationale Arbeitstagungen" und
„Kleinaktivitäten mit Bezug zur Internationalen Jugendarbeit“ und „Sonstige
Aktivitäten“ im Sinne des KJP darstellen. Dazu gehören auch Schulungen und
Arbeitsmaterialien, die Mitarbeitende und Teilnehmende auf internationale
Maßnahmen vorbereiten. Auf die hierfür eingesetzten Mittel bezieht sich die
Verteilung der Förderung für internationale Jugendarbeit des DBJR. Eine darüber
hinaus gehende Förderung weiterer Maßnahmetypen im internationalen Bereich kann
nur aus jenen Mitteln erfolgen, die nicht für internationale Jugendarbeit im KJP
vorgesehen sind.
Auch im Bereich der Internationalen Jugendarbeit finden regelmäßige
Bedarfsabfragen zu Mehr- und Minderbedarf statt, auf deren Grundlage die KJP
Kommission den Verteilvorschlag für den Hauptausschuss des DBJR erstellt.
5.1. Flexibler Verteiler Internationale Globalmittel
Der Verteiler der Internationalen Globalmittel unterliegt einer Dynamisierung.
Davon ausgenommen sind die ehemaligen internationalen Sondermittel.
Die Eckdaten der Dynamisierung sind: Der Verteilvorschlag des Vorjahrs fließt zu
80% in den Verteilvorschlag ein. 20% des Verteilvorschlags werden auf Grundlage
der tatsächlichen Mittelverwendung im Bereich der Internationalen Jugendarbeit
ermittelt. Basis bilden dafür die Verwendungsnachweise der letzten vier
abgerechneten Haushaltsjahre. Die vier Jahre werden dabei ungewichtet
berücksichtigt. Der so ermittelte Verteilvorschlag kann durch eine
Bedarfsabfrage ergänzt werden. Jugendverbände, die neu in den Verteilvorschlag
aufgenommen wurden, werden zunächst mit den übertragenen Mitteln berücksichtigt.
5.2. Ehemalige internationale Sonderprogramme
Fördermittel, die aus ehemaligen internationalen Sondermittel stammen, werden so
in den Verteiler des DBJR integriert, dass sie den Jugendverbänden, die diese
Fördermittel bisher erhalten haben, zuordenbar sind. Es werden hierbei nur
Fördermittel berücksichtigt, die nicht an einmalige Sondermaßnahmen gekoppelt
sind. Die Zuweisung an diese Jugendverbände wird in der Höhe berücksichtigt, wie
sie für das Jahr 2017 (Bezugsjahr) erfolgte. Die Höhe gilt vorbehaltlicher einer
Kürzung der Gesamtfördersumme der Fördermittel aus dem KJP. Zur Bemessung der
Dynamisierung des flexiblen Verteilers der internationalen Fördermittel werden
auch internationale Sonderprogramme einbezogen. Im Jahr 2022 wird eine
Verstetigung des Verteilers oder eine Überführung in den Globalmittelverteiler
überprüft.
Diese Fördermittel werden als eigene Sonderprogramme ausgewiesen und durch den
DBJR analog der Sonderprogramme im nationalen Bereich verwaltet und gehandhabt.
Die Sonderprogramme unterliegen keinem Fördermittelaufwuchs
5.3. Umgang mit Erhöhung der Mittel für internationale Jugendarbeit
Im Kinder- und Jugendplan des Bundes besteht keine haushalterische Trennung
zwischen nationalen und internationalen Globalmittel. Beide Mittel sind dort
gegenseitig deckungsfähig.
Zur Stärkung der internationalen Jugendarbeit im DBJR sollen künftige
Veränderungen (z.B. Aufwüchse) im Handlungsfeld Jugendverbandsarbeit auch z.B.
Erhöhungen der Verteilsumme der internationalen Globalmittel zur Folge haben.
Die KJP-Kommission erstellt dazu jeweils einen separaten Verteilvorschlag für
die internationalen Mittel, der sich an den folgenden Grundsätzen orientiert:
- Mit Aufwüchsen für internationale Globalmittel werden vorhergegangene
Kürzungen wieder ausgeglichen.
- Mittelaufwüchse werden auf die nationalen und die internationalen Mittel
nach einer festgelegten Quote verteilt.
- Die KJP-Kommission erarbeitet einen Vorschlag zur Quotierung und legt
diesen dem Hauptausschuss zusammen mit einem Entwurf zur Mittelverteilung
zur Entscheidungsfindung vor. Sie berücksichtigt dabei u.a. die Quotierung
aus vorangegangenen Verteilvorschlägen.
- Für die Teilquote der internationalen Globalmittel werden die Verteiler
A1, A2, C und D herangezogen.
6. Verfahren für die DBJR Geschäftsstelle
Die KJP Kommission erstellt einen Vorschlag über die zu berücksichtigenden
Fördermittel für die DBJR Geschäftsstelle für die Beschlussfassung der
Vollversammlung über den DBJR-Haushaltsplan des Folgejahres. Nach erfolgter
Beschlussfassung durch die Vollversammlung wird die KJP-Kommission diese
Fördersumme bei der weiteren Erstellung des Verteilvorschlags für den
Hauptausschuss entsprechend berücksichtigen.
Als Orientierung für die jährliche Empfehlung schlägt die KJP-Kommission eine
Dynamisierung für den Personal- und Sachkostenanteil der Förderung auf der Basis
der jährlichen Entwicklung der Personalkostentabellen des BMF vor. Ausnahmen von
der genannten Orientierung an den Personalkostentabellen sind im Einzelfall
möglich.
7. Verfahren bei Mittelerhöhung oder Kürzung
Im Zuge von Mittelerhöhungen ist der DBJR bestrebt, den Beschluss des
Hauptausschusses über eine Grundausstattung von 80.000 € umzusetzen. Bei einer
Erhöhung wird zunächst die Heranführung an die Grundausstattung umgesetzt. Mit
den dann noch zur Verfügung stehen Fördermitteln, werden die Globalmittel
entsprechend erhöht. Die Sonderprogramme erfahren grundsätzlich keine Erhöhung
oder Kürzung.
Kürzungen des Gesamtvolumens dürfen nicht dazu führen, dass einzelne Verbände
nach erfolgter Heranführung an die Basisförderung (40.000 Euro) wieder unter ein
Fördervolumen von weniger als 40.000 Euro sinken. Diese Verbände sind von den
Kürzungen auszunehmen.
Bei Kürzungen des Gesamtvolumens soll der Hauptausschuss im Einzelfall und auf
Antrag der betreffenden Mitgliedsorganisation entscheiden, ob ein Verband der
eine jährliche Förderung von weniger als 80.000 Euro (Grundausstattung) erhalten
oder aufgrund der Kürzungen erhalten würde, von den Kürzungen gänzlich oder
anteilig ausgenommen wird. Die KJP-Kommission unterbreitet dem Hauptausschuss
hierzu einen Beschlussvorschlag.
8. Schlussbestimmungen
Das Leitpapier Mittelverteilung wird durch den Hauptausschuss beschlossen. Es
wird durch die KJP-Kommission regelmäßig auf Aktualität überprüft. Inhaltliche
Änderungen bedürfen weiterer Beschlussfassung durch den Hauptausschuss.
[1] Im Rahmen der jährlichen Abfragen zu Plansummen haben die
Mitgliedsorganisationen die Möglichkeit dem DBJR bis Ende Oktober mitzuteilen,
ob und wieviel weniger Mittel sie im kommenden Förderjahr benötigen.
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