Veranstaltung: | DBJR-Hauptausschuss 05/2025 |
---|---|
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Hauptausschuss |
Beschlossen am: | 22.05.2025 |
Antragshistorie: | Version 3 |
Härtefallregelung für DBJR-Mitgliedsbeiträge
Beschlusstext
1. Antragstellung durch die betroffene Mitgliedsorganisation
Form des Antrags: Die Mitgliedsorganisation stellt über ein Antragsformular
einen schriftlichen Antrag per Email an die Geschäftsführung des DBJR
(gf@dbjr.de), der folgende Informationen enthält:
Beschreibung der aktuellen finanziellen Lage und der
außergewöhnlichen UmständeAngaben zur benötigten Unterstützung (Reduktion oder Stundung des
Beitrags)Nachweise:
Haushaltsplan des laufenden Jahres oder Darstellung von Art
und Höhe der erhaltenen FörderungDarstellung der Höhe der Eigenmittel mit Verwendungszweck
Frist zur Einreichung: 30.6.eines jeden Jahres
2. Prüfung des Antrags durch Geschäftsführung und Vorstand des DBJR
Kriterien: Der Antrag wird zunächst von der Geschäftsführung fachlich geprüft
entlang folgender Aspekte:
Vorliegen außergewöhnlicher, nachweisbarer finanzieller
Schwierigkeiten.Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit der Organisation.
Realistische Aussicht auf Stabilisierung der finanziellen Situation.
Für den Fall von Unklarheiten und Rückfragen findet ein Gespräch zwischen der
Geschäftsführung des DBJR und der betreffenden Mitgliedsorganisation statt.
Auf Basis der Einschätzung durch die Geschäftsführung spricht der DBJR-Vorstand
eine Empfehlung inklusive Handlungsempfehlungen zur Bewilligung oder zur
Ablehnung des Härtefalls an den Hauptausschuss aus.
3. Entscheidungsfindung
Der Vorstand des DBJR legt dem Hauptausschuss sämtliche ihm vorliegende Anträge
zur Beratung und zum Beschluss auf der Hauptausschussklausur im Herbst vor. Der
Hauptausschuss entscheidet, ob jeweils ein Härtefall vorliegt oder nicht. Im
Bedarfsfall tagt der Hauptausschuss zu diesem Punkt nichtöffentlich. Das
Verfahren zur Umsetzung obliegt dem Vorstand und wird dem Hauptausschuss zur
Kenntnis vorge
Mögliche Entscheidungen durch den Hauptausschuss:
Bewilligung:
Stundung: Der Beitrag wird für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten
gestundet, mit klar definierten Ratenzahlungen oder
Fälligkeitsdatum.Reduktion: Der Mitgliedsbeitrag wird für ein Jahr, in besonders
schwierigen finanziellen Situationen für bis zu 3 Jahre, prozentual
reduziert (um 30 % des durch die Vollversammlung beschlossenen
Mitgliedsbeitrags).
Ablehnung:
Der Hauptausschuss kann den Antrag auf einen Härtefall ablehnen.
Dabei sollte u.a. beachtet werden:
- ob die Voraussetzungen erfüllt sind,
- die Unterlagen vollständig sind,
- ob sich durch die Gesamtheit der eingereichten Anträge eine unverhältnismäßige
Belastung des DBJR-Haushalts ergibt und damit die Absicherung seiner Arbeit
gefährdet ist.
4. Mitteilung der Entscheidung
Nach Beschluss des Hauptausschusses erhält die Mitgliedsorganisation durch die
Geschäftsführung des DBJR eine schriftliche Mitteilung darüber, ob und welche
Form des Härtefalls angewendet wird:
Gewährte Stundung oder Reduktion, einschließlich Zeitrahmen.
Zahlungsplan bei Stundungen.
Im Falle einer Ablehnung durch den Hauptausschuss erhält die
Mitgliedsorganisation eine schriftliche Begründung der Ablehnung durch die
Geschäftsführung des DBJR.
5. Nachprüfung
Mitgliedsorganisationen, für die ein Härtefall festgestellt wurde, müssen am
Ende des Jahres oder in besonders schwierigen Fällen am Ende des dritten Jahres
eine Erklärung über ihre finanzielle Stabilisierung erbringen.
6. Dokumentation und Transparenz
Alle Anträge und Entscheidungen werden vertraulich behandelt.
Ein jährlicher Bericht an den Hauptausschuss und die Vollversammlung umfasst
Informationen über die Anzahl und Art der gewährten Regelungen.
Das Verfahren wird drei Jahre nach der erstmaligen Anwendung überprüft.