| Antrag: | Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt in der Jugendverbandsarbeit |
|---|---|
| Antragsteller*in: | aej, BDKJ & rdp |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 24.10.2025, 23:18 |
Ä25 zu A8: Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt in der Jugendverbandsarbeit
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 63 bis 66:
Der DBJR bekräftigt seine Bereitschaft, an der Weiterentwicklung einer starken Kultur zum Schutz von jungen Menschen vor sexualisierter Gewalt
sowie einer Kultur der Machtsensibilität mitzuwirken.
Prävention und Aufarbeitung sollen dabei eng miteinander verbunden gedacht werden, da die Lehren aus Aufarbeitungsprozessen die Präventionsarbeit wirksam stärken können.
Der DBJR bekräftigt seine Bereitschaft, an der Weiterentwicklung einer starken Kultur zum Schutz von jungen Menschen vor sexualisierter Gewalt mitzuwirken. Damit das UBSKM-Gesetz seine volle Wirkung entfalten kann, braucht es
Von Zeile 63 bis 66:
Der DBJR bekräftigt seine Bereitschaft, an der Weiterentwicklung einer starken Kultur zum Schutz von jungen Menschen vor sexualisierter Gewalt
sowie einer Kultur der Machtsensibilität mitzuwirken.
Prävention und Aufarbeitung sollen dabei eng miteinander verbunden gedacht werden, da die Lehren aus Aufarbeitungsprozessen die Präventionsarbeit wirksam stärken können.
Der DBJR bekräftigt seine Bereitschaft, an der Weiterentwicklung einer starken Kultur zum Schutz von jungen Menschen vor sexualisierter Gewalt mitzuwirken. Damit das UBSKM-Gesetz seine volle Wirkung entfalten kann, braucht es
