| Antrag: | Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt in der Jugendverbandsarbeit |
|---|---|
| Antragsteller*in: | aej, BDKJ & rdp |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 24.10.2025, 23:15 |
Ä23 zu A8: Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt in der Jugendverbandsarbeit
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
In Zeile 44:
Einheitliche Kriterien
Partizipative Weiterentwicklung: Für die Entwicklung und klare Leitlinien
Weiterentwicklung von verbindlichen Schutzstandards braucht es einen regelmäßigen und institutionalisierten Austausch zwischen staatlichen Stellen, Betroffenenbeteiligungen und freien Trägern. Föderale Dabei müssen die Standards zur Betroffenenbeteiligung im Kontext sexualisierter Gewalt Geltung finden und selbst zum verpflichtenden Standard für alle Institutionen werden.
Jugendverbände sollen an diesem Prozess beteiligt werden, damit ihre Praxiserfahrungen und bestehenden Konzepte in die Standardentwicklung einfließen können.
-
Föderale Logik darf nicht dazu führen, dass große qualitative Unterschiede im Schutz von Kindern und
In Zeile 44:
Einheitliche Kriterien
Partizipative Weiterentwicklung: Für die Entwicklung und
klare Leitlinien
Weiterentwicklung von verbindlichen Schutzstandards braucht es einen regelmäßigen und institutionalisierten Austausch zwischen staatlichen Stellen, Betroffenenbeteiligungen und freien Trägern.FöderaleDabei müssen die Standards zur Betroffenenbeteiligung im Kontext sexualisierter Gewalt Geltung finden und selbst zum verpflichtenden Standard für alle Institutionen werden.
Jugendverbände sollen an diesem Prozess beteiligt werden, damit ihre Praxiserfahrungen und bestehenden Konzepte in die Standardentwicklung einfließen können.
- Föderale Logik darf nicht dazu führen, dass große qualitative Unterschiede im Schutz von Kindern und
