| Antrag: | Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt in der Jugendverbandsarbeit |
|---|---|
| Antragsteller*in: | aej, BDKJ & rdp |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 24.10.2025, 23:03 |
Ä18 zu A8: Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt in der Jugendverbandsarbeit
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Nach Zeile 18 einfügen:
Bei der Einführung müssen bereits bestehende Schutzkonzepte, zum Beispiel in verbandlichen oder kirchlichen Strukturen, anerkannt werden. Die dort gewonnenen Erfahrungen sollen in die Weiterentwicklung einheitlicher Standards einfließen.
Bei all dem müssen die Standards zur Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, entstanden aus dem Dialogprozess der UBSKM, als verpflichtendes Leitbild gelten.
Nach Zeile 18 einfügen:
Bei der Einführung müssen bereits bestehende Schutzkonzepte, zum Beispiel in verbandlichen oder kirchlichen Strukturen, anerkannt werden. Die dort gewonnenen Erfahrungen sollen in die Weiterentwicklung einheitlicher Standards einfließen.
Bei all dem müssen die Standards zur Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, entstanden aus dem Dialogprozess der UBSKM, als verpflichtendes Leitbild gelten.
