A3: Kulturelle Teilhabe stärken – KulturPass partizipativ weiterentwickeln
| Antragshistorie: | Version 1(03.10.2025) |
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| Antragshistorie: | Version 1(03.10.2025) Version 2 |
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Kultur darf kein Privileg sein. Mit dem angekündigten Ende des KulturPasses zum
31.12.2025 droht jungen Menschen ein wichtiges Instrument kultureller Teilhabe
verloren zu gehen – und das ausgerechnet in einer Zeit, in der Kultur für junge
Menschen mehr ist als Unterhaltung: Sie ist eine Schlüsselressource für
Zusammenhalt, Kreativität, Resilienz und persönliche Entwicklung.
Nach Pandemie, Preissteigerungen und im Kontext anhaltender Polarisierung und
vermehrtem Rückzug in die Privatsphäre brauchen junge Menschen Räume, in denen
sie sich ausprobieren, ausdrücken und einbringen können.
Kulturelle Bildung ist dabei kein „Nice-to-have“, sondern ein Grundstein für
gesellschaftliche Teilhabe. Insbesondere für armutsbetroffene junge Menschen
müssen hierfür Zugänge geschaffen werden.
Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) hat es klar formuliert: Der KulturPass darf
junge Menschen nicht nur als Konsument:innen sehen – er muss sie als aktive
Gestalter:innen in den Mittelpunkt rücken. Genau das fordert der DBJR: Einen
verfassungssicheren, jugendgerechten Neustart des KulturPasses ab 2026.
Der Deutsche Bundesjugendring fordert:
Im KulturPass wurden zwar Kurse/Workshops förderfähig, er ließ aber zentrale Bedarfe gemeinnütziger Organisationen – wie Mitgliedsbeiträge und Spenden – außen vor und setzte für Vereine mit ehrenamtlichen Strukturen zu hohe Hürden (Registrierung/Abrechnung). Gerade in Krisenzeiten braucht es einen verfassungssicheren Neustart, der kulturelle Bildung und aktive Teilhabe stärkt. Gemeinnützige, bildungsorientierte Angebote sind mindestens gleichwertig zu berücksichtigen; Mitgliedsbeiträge und Spenden sollen förderfähig sein und die Verfahren deutlich vereinfacht werden. Junge Menschen sind gemäß § 8 SGB VIII verbindlich an Konzeption, Umsetzung und Evaluation zu beteiligen.