| Antrag: | Klimaschutz darf kein Luxus sein - Forderungen in Bezug auf den sozial gerechten Klimaschutz in Deutschland aus der Perspektive junger Menschen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesjugendwerk der AWO |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 24.10.2025, 20:11 |
Ä5 zu A7: Klimaschutz darf kein Luxus sein - Forderungen in Bezug auf den sozial gerechten Klimaschutz in Deutschland aus der Perspektive junger Menschen
Antragstext
Von Zeile 46 bis 47:
und Hilfsangebote für vulnerable Personen, in Bezug auf Bedarfsgerechtigkeit und Zugangshürden.
Eine bedarfsgerechte, finanzielle Ausstattung der Kommunen für Klimasozialpolitik, Klimaschutzmaßnahmen und Klimaanpassungsmaßnahmen durch Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern
Eine bedarfsgerechte und wirkungsvolle Beteiligung der Zivilgesellschaft, insbesondere der jungen Menschen, bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung von Klimaschutzmaßnahmen und Klimasozialpolitik.[7]
Die soziale Ausgestaltung von Klimaschutz ist die Grundlage für die bestmögliche
und zwingend erforderliche Dekarbonisierung unserer Gesellschaft. Wenn
Klimaschutzmaßnahmen Akzeptanz generieren sollen, braucht es Gerechtigkeit[1].
Schon heute sind die Belastungen durch die Auswirkungen der Klimakrise nicht nur
global, sondern auch national ungerecht verteilt. Diese Ungerechtigkeit wird
sich bei nicht bedarfsgerechter Betrachtung durch Politik und Verwaltung mit
Fortschreiten der Klimakrise sowie des Klimaschutzes verstärken.
Junge Menschen sind von den Auswirkungen der Klimakrise in besonderem Maße
betroffen. Sie tragen insbesondere durch die zukünftigen Auswirkungen der
Klimakrise eine unverhältnismäßig große Last. Gleichzeitig sind ihre
Handlungsmöglichkeiten, insbesondere durch Abhängigkeitsverhältnisse, begrenzt.
Aus unserer Sicht braucht es daher eine Klimasozialpolitik, die in besonderem
Maße auf die Bedürfnisse junger Menschen ausgerichtet ist und folglich eine
möglichst gerechte Ausgestaltung der nationalen Klimaschutzpolitik ermöglicht.
Eine gerechte Klimaschutzpolitik sollte vulnerablePersonen[2] dazu befähigen, an
Dekarbonisierung teilzuhaben, sich an den Bedarfen dieser Haushalte orientieren,
Betroffene einbeziehen und in ihrer Umsetzung darauf gerichtet sein,
insbesondere vulnerablen Gruppen die Teilhabe an Maßnahmen zu gewähren.
Zusätzlich braucht es eine soziale Gesamtbetrachtung der Auswirkungen von
Klimakrise und Klimaschutz. Entsprechend relevant ist die ressortübergreifende
Abstimmung verschiedener sozialer Maßnahmen, um Förderlücken und Ineffektivität
zu verhindern.
Deswegen fordern wir:
Die Schaffung einer bundesweiten umfassenden Strategie zur sozial
gerechten Ausgestaltung von Klimaschutzmaßnahmen, anhand der oben
definierten Kriterien.
Für uns bedeutet eine sozial gerechte Ausgestaltung des Klimaschutzes konkret:
Kommunales Handlungsfeld
Insbesondere der kommunalen Ebene kommt bei der praktischen, lokalen Umsetzung
von Klimaschutzmaßnahmen eine wesentliche Rolle zu. Diese steht sowohl in der
kommunalen Wärmeplanung als auch der Schaffung einer flächendeckenden,
klimafreundlichen und selbstbestimmten Mobilität maßgeblich in der
Verantwortung. Ferner erleben Kommunen die direkte Betroffenheit vulnerabler
Personen unmittelbar. Dies bietet auch die Chance, Zugang zu Maßnahmen
barrierearm bereitzustellen. Die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit
schafft einen wesentlichen Beitrag zu einer bedarfsgerechten Umsetzung von
Klimasozialpolitik[3]. Im Gegensatz dazu werden entsprechende kommunale
Handlungsspielräume, insbesondere durch die wachsenden kommunalen
Pflichtaufgaben sowie die insgesamt hohe Altschuldenlast stark eingeschränkt.
Deswegen fordern wir:
Eine flächendeckende Entlastung der Kommunen von ihren Altschulden durch
zielorientierte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern.
Einen Ausbau der Unterstützungsmechanismen für Kommunen bei der Erfüllung
ihrer Pflichtaufgaben durch Bund und Länder.
Die Stärkung und Evaluierung der lokal bestehenden (sozialen) Beratungs-
und Hilfsangebote für vulnerable Personen, in Bezug auf
Bedarfsgerechtigkeit und Zugangshürden.
Eine bedarfsgerechte, finanzielle Ausstattung der Kommunen für Klimasozialpolitik, Klimaschutzmaßnahmen und Klimaanpassungsmaßnahmen durch Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern
Eine bedarfsgerechte und wirkungsvolle Beteiligung der Zivilgesellschaft, insbesondere der jungen Menschen, bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung von Klimaschutzmaßnahmen und Klimasozialpolitik.[7]
Klimageld
Sozial gestaffelte Direktzahlungen bieten die Möglichkeit insbesondere
übermäßige Kosten gegenüber den Endverbrauchenden abzufedern. Gleichzeitig
können derartige Direktzahlungen in der Praxis die individuell notwendigen
Bedarfe zur Dekarbonisierung vulnerabler Personen in notwendigem Maße nicht
erfüllen. Ohne diese bedarfsgerechte Erfüllung droht Betroffenen der sogenannte
Carbon-Lock-In[4]. Eine Flankierung von finanziellen Kompensationsmechanismen
durch eine sozial ausgestaltete Maßnahmenstrategie erscheint aus diesem Grund
notwendig.
Deswegen fordern wir:
Die Einführung eines sozial gestaffelten Klimageldes, welches die durch
Klimaschutzmaßnahmen ausgelösten übermäßigen Kostensteigerungen effektiv
abgefedert, bei gleichzeitiger Flankierung jener Maßnahme durch eine
umfassende Strategie zur sozial gerechten Ausgestaltung von
Klimaschutzmaßnahmen.
Mobilität
Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Dies
betrifft junge Menschen in besonderer Form[5].
Die Kosten von motorisiertem Individualverkehr, insbesondere in Bezug auf
Verbrennungsmotoren, werden im Rahmen des Klimaschutzes absehbar steigen.
Gleichzeitig sind junge Menschen, insbesondere im ländlichen Raum, häufig auf
motorisierten Individualverkehr angewiesen. Zielbild des Deutschen
Bundesjugendrings (DBJR) ist eine selbstbestimmte Mobilität, ohne Abhängigkeit
von elterlichem Individualverkehr (sogenanntes “Elterntaxi”)[6]. Nur unter
Anwendung dieses Zielbilds kann auch in ländlichen Räumen ein Umstieg weg von
ineffizienten und klimaschädlichen Individualverkehr, hin zu einer wirklich
selbstbestimmten, klimafreundlichen und kostengünstigen Form der Mobilität
gelingen.
Deswegen fordern wir:
Die Schaffung eines tatsächlich flächendeckenden und bedarfsgerechten
ÖPNV, insbesondere durch sogenannte “On-Demand-Angebote im ländlichen
Raum.
Die Schaffung einer starken und flächendeckenden Radinfrastruktur.
Die Förderung von Konnektivität zwischen Bahn, ÖPNV und Rad (bspw.
Radstationen, kostenlose Fahrradmitnahme, Abstimmung von Fahrplänen,
etc.).
Die Schaffung eines Sozial- und Jugendtickets für vulnerable Gruppen
(inkl. Menschen bis 25 Jahren) zum maximalen Preis von 29€ pro Monat im
Geltungsbereich des Deutschlandtickets.
Kostenloser ÖPNV für alle Menschen bis 14 Jahre
Die Schaffung von auf vulnerable Gruppen beschränktem sogenannten “Social-
Leasing-Modellen” für bedarfsgerechte (kleine) E-Fahrzeuge, für Personen,
für die ein Umstieg auf den ÖPNV im individuellen Fall nicht realisierbar
erscheint.
Wohnen
Wohnraum ist ebenfalls eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche
Teilhabe. Der schon längst, besonders bei günstigem Wohnraum preislich
angespannte Wohnungsmarkt wird in den kommenden Jahren mit weiteren notwendigen
Kosten aufgrund von Dekarbonisierungsmaßnahmen konfrontiert sein. Diese Kosten
dürfen nicht zu einer höheren Belastung von vulnerablen Haushalten führen, die
schon jetzt unverhältnismäßig hoch durch ihre Wohnkosten belastet sind.
Gleichzeitig ist ein Großteil der vulnerablen Haushalte in Bezug auf ihre
Wohnkosten von den Entscheidungen der Vermietenden abhängig. Folglich müssen
insbesondere im Bereich des Wohnens Maßnahmen entworfen werden, die dieses
Abhängigkeitsverhältnis adäquat berücksichtigen und nicht zu einer
Verschlechterung der Lebensrealität von Betroffenen führen.
Deswegen fordern wir:
Die Schaffung eines Förderbonus für energetische Sanierung bei Einhaltung
einer sozialverträglichen Mietpreisobergrenze durch den*die Vermietenden.
Die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel des Bundes für die
energetische Sanierung von sozialem Wohnungsbau.
Die Förderung von quartiersbezogener Wärmeplanung in Verbindung mit dem
Instrument von Sozialtarifen in kommunalen Wärmenetzen.
Die bedarfsgerechte Stärkung von Klimarezillienzplanungen in Kommunen und
Quartieren.
Die Stärkung und Evaluierung der bestehenden Angebots- und Förderkulisse
für die Beratung und Finanzierung von energetischen Sanierungen
selbstnutzender vulnerabler Haushalte in Bezug auf Bedarfsgerechtigkeit
und Zugangshürden.
Beteiligung
Gerechte Klimaschutzpolitik, die die Belange vulnerabler Gruppen ernst nimmt,
benötigt sowohl in der Maßnahmenentwicklung, als auch in der Maßnahmenumsetzung
und Evaluierung Beteiligung. Aufgrund systematischer Diskriminierung
Armutsbetroffener Gruppen sind diese häufig politisch unterrepräsentiert. Auch
die Perspektiven junger Menschen werden im politischen Prozess häufig nicht oder
nicht ausreichend berücksichtigt bzw. einbezogen. Jugendverbände können hier
eine wesentliche Rolle einnehmen[7]. Nur durch die strukturelle und transparente
Einbindung der Perspektive von Betroffenen auf allen politischen Ebenen, kann
eine bedarfsgerechte Klimasozialpolitik realisiert werden.
Deswegen fordern wir:
Die Schaffung von tatsächlicher Betroffenenbeteiligung in Bezug auf
Klimasozialpolitik auf allen politischen Ebenen (subsidiär).
---
[1]Sara Holzmann und Ingo Wolf, „Klimapolitik und soziale Gerechtigkeit“,
(Bertelsmann Stiftung, 2023).
[2]Als vulnerable Personen definieren wir alle diejenigen, welche ohne
unverhältnismäßig starke Einschnitte in ihr sozio-kulturelles Leben die
Dekarbonisierung ihres Lebens nicht vollziehen können. Dies betrifft
insbesondere Armutsbetroffene.
[3]siehe dazu auch: „Handlungsfähig.Kooperativ. Für alle.: Empfehlungen zum
gesellschaftlichen Zusammenhalt in Kommunen“, Rat für Nachhaltige Entwicklung.
[4]Meint hier die systembedingte Unmöglichkeit der Transformation, aufgrund von
Abhängigkeiten (insbesondere aus finanziellen Zwängen)
[5][6]„Junge Menschen bewegen - Eine nachhaltige Mobilitätswende für alle!“,
DBJR.
[7]siehe hierzu: “Qualitätsstandards für Kinder- & Jugendbeteiligung“, BMFSJ,
DBJR
Von Zeile 46 bis 47:
und Hilfsangebote für vulnerable Personen, in Bezug auf Bedarfsgerechtigkeit und Zugangshürden
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Eine bedarfsgerechte, finanzielle Ausstattung der Kommunen für Klimasozialpolitik, Klimaschutzmaßnahmen und Klimaanpassungsmaßnahmen durch Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern
Eine bedarfsgerechte und wirkungsvolle Beteiligung der Zivilgesellschaft, insbesondere der jungen Menschen, bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung von Klimaschutzmaßnahmen und Klimasozialpolitik.[7]
Die soziale Ausgestaltung von Klimaschutz ist die Grundlage für die bestmögliche
und zwingend erforderliche Dekarbonisierung unserer Gesellschaft. Wenn
Klimaschutzmaßnahmen Akzeptanz generieren sollen, braucht es Gerechtigkeit[1].
Schon heute sind die Belastungen durch die Auswirkungen der Klimakrise nicht nur
global, sondern auch national ungerecht verteilt. Diese Ungerechtigkeit wird
sich bei nicht bedarfsgerechter Betrachtung durch Politik und Verwaltung mit
Fortschreiten der Klimakrise sowie des Klimaschutzes verstärken.
Junge Menschen sind von den Auswirkungen der Klimakrise in besonderem Maße
betroffen. Sie tragen insbesondere durch die zukünftigen Auswirkungen der
Klimakrise eine unverhältnismäßig große Last. Gleichzeitig sind ihre
Handlungsmöglichkeiten, insbesondere durch Abhängigkeitsverhältnisse, begrenzt.
Aus unserer Sicht braucht es daher eine Klimasozialpolitik, die in besonderem
Maße auf die Bedürfnisse junger Menschen ausgerichtet ist und folglich eine
möglichst gerechte Ausgestaltung der nationalen Klimaschutzpolitik ermöglicht.
Eine gerechte Klimaschutzpolitik sollte vulnerablePersonen[2] dazu befähigen, an
Dekarbonisierung teilzuhaben, sich an den Bedarfen dieser Haushalte orientieren,
Betroffene einbeziehen und in ihrer Umsetzung darauf gerichtet sein,
insbesondere vulnerablen Gruppen die Teilhabe an Maßnahmen zu gewähren.
Zusätzlich braucht es eine soziale Gesamtbetrachtung der Auswirkungen von
Klimakrise und Klimaschutz. Entsprechend relevant ist die ressortübergreifende
Abstimmung verschiedener sozialer Maßnahmen, um Förderlücken und Ineffektivität
zu verhindern.
Deswegen fordern wir:
Die Schaffung einer bundesweiten umfassenden Strategie zur sozial
gerechten Ausgestaltung von Klimaschutzmaßnahmen, anhand der oben
definierten Kriterien.
Für uns bedeutet eine sozial gerechte Ausgestaltung des Klimaschutzes konkret:
Kommunales Handlungsfeld
Insbesondere der kommunalen Ebene kommt bei der praktischen, lokalen Umsetzung
von Klimaschutzmaßnahmen eine wesentliche Rolle zu. Diese steht sowohl in der
kommunalen Wärmeplanung als auch der Schaffung einer flächendeckenden,
klimafreundlichen und selbstbestimmten Mobilität maßgeblich in der
Verantwortung. Ferner erleben Kommunen die direkte Betroffenheit vulnerabler
Personen unmittelbar. Dies bietet auch die Chance, Zugang zu Maßnahmen
barrierearm bereitzustellen. Die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit
schafft einen wesentlichen Beitrag zu einer bedarfsgerechten Umsetzung von
Klimasozialpolitik[3]. Im Gegensatz dazu werden entsprechende kommunale
Handlungsspielräume, insbesondere durch die wachsenden kommunalen
Pflichtaufgaben sowie die insgesamt hohe Altschuldenlast stark eingeschränkt.
Deswegen fordern wir:
Eine flächendeckende Entlastung der Kommunen von ihren Altschulden durch
zielorientierte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern.
Einen Ausbau der Unterstützungsmechanismen für Kommunen bei der Erfüllung
ihrer Pflichtaufgaben durch Bund und Länder.
Die Stärkung und Evaluierung der lokal bestehenden (sozialen) Beratungs-
und Hilfsangebote für vulnerable Personen, in Bezug auf
Bedarfsgerechtigkeit und Zugangshürden.
Eine bedarfsgerechte, finanzielle Ausstattung der Kommunen für Klimasozialpolitik, Klimaschutzmaßnahmen und Klimaanpassungsmaßnahmen durch Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern
Eine bedarfsgerechte und wirkungsvolle Beteiligung der Zivilgesellschaft, insbesondere der jungen Menschen, bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung von Klimaschutzmaßnahmen und Klimasozialpolitik.[7]
Klimageld
Sozial gestaffelte Direktzahlungen bieten die Möglichkeit insbesondere
übermäßige Kosten gegenüber den Endverbrauchenden abzufedern. Gleichzeitig
können derartige Direktzahlungen in der Praxis die individuell notwendigen
Bedarfe zur Dekarbonisierung vulnerabler Personen in notwendigem Maße nicht
erfüllen. Ohne diese bedarfsgerechte Erfüllung droht Betroffenen der sogenannte
Carbon-Lock-In[4]. Eine Flankierung von finanziellen Kompensationsmechanismen
durch eine sozial ausgestaltete Maßnahmenstrategie erscheint aus diesem Grund
notwendig.
Deswegen fordern wir:
Die Einführung eines sozial gestaffelten Klimageldes, welches die durch
Klimaschutzmaßnahmen ausgelösten übermäßigen Kostensteigerungen effektiv
abgefedert, bei gleichzeitiger Flankierung jener Maßnahme durch eine
umfassende Strategie zur sozial gerechten Ausgestaltung von
Klimaschutzmaßnahmen.
Mobilität
Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Dies
betrifft junge Menschen in besonderer Form[5].
Die Kosten von motorisiertem Individualverkehr, insbesondere in Bezug auf
Verbrennungsmotoren, werden im Rahmen des Klimaschutzes absehbar steigen.
Gleichzeitig sind junge Menschen, insbesondere im ländlichen Raum, häufig auf
motorisierten Individualverkehr angewiesen. Zielbild des Deutschen
Bundesjugendrings (DBJR) ist eine selbstbestimmte Mobilität, ohne Abhängigkeit
von elterlichem Individualverkehr (sogenanntes “Elterntaxi”)[6]. Nur unter
Anwendung dieses Zielbilds kann auch in ländlichen Räumen ein Umstieg weg von
ineffizienten und klimaschädlichen Individualverkehr, hin zu einer wirklich
selbstbestimmten, klimafreundlichen und kostengünstigen Form der Mobilität
gelingen.
Deswegen fordern wir:
Die Schaffung eines tatsächlich flächendeckenden und bedarfsgerechten
ÖPNV, insbesondere durch sogenannte “On-Demand-Angebote im ländlichen
Raum.
Die Schaffung einer starken und flächendeckenden Radinfrastruktur.
Die Förderung von Konnektivität zwischen Bahn, ÖPNV und Rad (bspw.
Radstationen, kostenlose Fahrradmitnahme, Abstimmung von Fahrplänen,
etc.).
Die Schaffung eines Sozial- und Jugendtickets für vulnerable Gruppen
(inkl. Menschen bis 25 Jahren) zum maximalen Preis von 29€ pro Monat im
Geltungsbereich des Deutschlandtickets.
Kostenloser ÖPNV für alle Menschen bis 14 Jahre
Die Schaffung von auf vulnerable Gruppen beschränktem sogenannten “Social-
Leasing-Modellen” für bedarfsgerechte (kleine) E-Fahrzeuge, für Personen,
für die ein Umstieg auf den ÖPNV im individuellen Fall nicht realisierbar
erscheint.
Wohnen
Wohnraum ist ebenfalls eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche
Teilhabe. Der schon längst, besonders bei günstigem Wohnraum preislich
angespannte Wohnungsmarkt wird in den kommenden Jahren mit weiteren notwendigen
Kosten aufgrund von Dekarbonisierungsmaßnahmen konfrontiert sein. Diese Kosten
dürfen nicht zu einer höheren Belastung von vulnerablen Haushalten führen, die
schon jetzt unverhältnismäßig hoch durch ihre Wohnkosten belastet sind.
Gleichzeitig ist ein Großteil der vulnerablen Haushalte in Bezug auf ihre
Wohnkosten von den Entscheidungen der Vermietenden abhängig. Folglich müssen
insbesondere im Bereich des Wohnens Maßnahmen entworfen werden, die dieses
Abhängigkeitsverhältnis adäquat berücksichtigen und nicht zu einer
Verschlechterung der Lebensrealität von Betroffenen führen.
Deswegen fordern wir:
Die Schaffung eines Förderbonus für energetische Sanierung bei Einhaltung
einer sozialverträglichen Mietpreisobergrenze durch den*die Vermietenden.
Die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel des Bundes für die
energetische Sanierung von sozialem Wohnungsbau.
Die Förderung von quartiersbezogener Wärmeplanung in Verbindung mit dem
Instrument von Sozialtarifen in kommunalen Wärmenetzen.
Die bedarfsgerechte Stärkung von Klimarezillienzplanungen in Kommunen und
Quartieren.
Die Stärkung und Evaluierung der bestehenden Angebots- und Förderkulisse
für die Beratung und Finanzierung von energetischen Sanierungen
selbstnutzender vulnerabler Haushalte in Bezug auf Bedarfsgerechtigkeit
und Zugangshürden.
Beteiligung
Gerechte Klimaschutzpolitik, die die Belange vulnerabler Gruppen ernst nimmt,
benötigt sowohl in der Maßnahmenentwicklung, als auch in der Maßnahmenumsetzung
und Evaluierung Beteiligung. Aufgrund systematischer Diskriminierung
Armutsbetroffener Gruppen sind diese häufig politisch unterrepräsentiert. Auch
die Perspektiven junger Menschen werden im politischen Prozess häufig nicht oder
nicht ausreichend berücksichtigt bzw. einbezogen. Jugendverbände können hier
eine wesentliche Rolle einnehmen[7]. Nur durch die strukturelle und transparente
Einbindung der Perspektive von Betroffenen auf allen politischen Ebenen, kann
eine bedarfsgerechte Klimasozialpolitik realisiert werden.
Deswegen fordern wir:
Die Schaffung von tatsächlicher Betroffenenbeteiligung in Bezug auf
Klimasozialpolitik auf allen politischen Ebenen (subsidiär).
---
[1]Sara Holzmann und Ingo Wolf, „Klimapolitik und soziale Gerechtigkeit“,
(Bertelsmann Stiftung, 2023).
[2]Als vulnerable Personen definieren wir alle diejenigen, welche ohne
unverhältnismäßig starke Einschnitte in ihr sozio-kulturelles Leben die
Dekarbonisierung ihres Lebens nicht vollziehen können. Dies betrifft
insbesondere Armutsbetroffene.
[3]siehe dazu auch: „Handlungsfähig.Kooperativ. Für alle.: Empfehlungen zum
gesellschaftlichen Zusammenhalt in Kommunen“, Rat für Nachhaltige Entwicklung.
[4]Meint hier die systembedingte Unmöglichkeit der Transformation, aufgrund von
Abhängigkeiten (insbesondere aus finanziellen Zwängen)
[5][6]„Junge Menschen bewegen - Eine nachhaltige Mobilitätswende für alle!“,
DBJR.
[7]siehe hierzu: “Qualitätsstandards für Kinder- & Jugendbeteiligung“, BMFSJ,
DBJR
