Die Antragsstellende Organisation sollte auch Jugendringe mitberücksichtigen. Hierzu sei auch auf das SGB VIII verwiesen, welches explizit von Jugendverbänden und ihren Zusammenschlüssen, also den Jugendringen, spricht. Siehe: In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
| Antrag: | Digitale Teilhabe gerecht gestalten – an, in und durch digitale Räume |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Philipp Seitz (BJR) (Bayerischer Jugendring) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 23.10.2025, 20:49 |
