| Status: | Beschluss |
|---|---|
| Beschluss durch: | 98. Vollversammlung |
| Beschlossen am: | 24.10.2025 |
| Antragshistorie: | Version 3 |
Kulturelle Teilhabe stärken – KulturPass partizipativ weiterentwickeln
Beschlusstext
Kultur darf kein Privileg sein. Mit dem angekündigten Ende des KulturPasses zum
31.12.2025 droht jungen Menschen ein wichtiges Instrument kultureller Teilhabe
verloren zu gehen – und das ausgerechnet in einer Zeit, in der Kultur für junge
Menschen mehr ist als Unterhaltung: Sie ist eine Schlüsselressource für
Zusammenhalt, Kreativität, Resilienz und persönliche Entwicklung.
Nach Pandemie, Preissteigerungen und im Kontext anhaltender Polarisierung und
vermehrtem Rückzug in die Privatsphäre brauchen junge Menschen Räume, in denen
sie sich ausprobieren, ausdrücken und einbringen können.
Kulturelle Bildung ist dabei kein „Nice-to-have“, sondern ein Grundstein für
gesellschaftliche Teilhabe. Insbesondere für armutsbetroffene junge Menschen
müssen hierfür Zugänge geschaffen werden.
Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) hat es klar formuliert: Der KulturPass darf
junge Menschen nicht nur als Konsument:innen sehen – er muss sie als aktive
Gestalter:innen in den Mittelpunkt rücken. Genau das fordert der DBJR: Einen
verfassungssicheren, jugendgerechten Neustart des KulturPasses ab 2026.
Der Deutsche Bundesjugendring fordert:
- Gemeinnützig vor kommerziell: Der KulturPass muss neu aufgelegt werden –
mit neuer Schwerpunktsetzung auf gemeinnützige, bildungsorientierte
Angebote der Jugendverbände, von Vereinen und anderen Akteur*innen der
Zivilgesellschaft.
- Teilhabe statt Konsum: Neben Tickets, Büchern, Noten, Instrumenten sowie
Workshops/Kursen sollen Mitgliedsbeiträge von gemeinnützigen kulturellen
Trägern ausdrücklich förderfähig sein.
- Jugend mitbestimmen lassen: Junge Menschen – insbesondere aus
Jugendverbänden – sind systematisch in Entwicklung, Ausgestaltung und
Evaluation einzubeziehen.
- Ehrenamts- und nutzungsfreundliche Umsetzung: Verfahren und digitale Tools
müssen für junge Menschen niedrigschwellig und für ehrenamtlich getragene
Strukturen administrativ schlank sein (unkomplizierte Registrierung und
Alternativen zum ELSTER-Organisationszertifikat, einfache Abrechnung).
- Verfassungssicher gestalten: Bund und Länder sollen gemeinsam ein
tragfähiges Modell entwickeln, das die jüngsten verfassungsrechtlichen
Bedenken ausräumt, an die erfolgreiche Grundidee anknüpft und Kontinuität
für künftige Jahrgänge gewährleistet.
- Übergang fair regeln: Bereits freigeschaltete Budgets müssen wie
angekündigt fristgerecht nutzbar sein; parallel ist es zwingend
erforderlich, Anschlussregelungen frühzeitig zu kommunizieren, damit keine
Angebots- oder Planungslücken in der kulturellen Jugendbildung drohen.
Begründung
Im KulturPass wurden zwar Kurse/Workshops förderfähig, er ließ aber zentrale Bedarfe gemeinnütziger Organisationen – wie Mitgliedsbeiträge und Spenden – außen vor und setzte für Vereine mit ehrenamtlichen Strukturen zu hohe Hürden (Registrierung/Abrechnung). Gerade in Krisenzeiten braucht es einen verfassungssicheren Neustart, der kulturelle Bildung und aktive Teilhabe stärkt. Gemeinnützige, bildungsorientierte Angebote sind mindestens gleichwertig zu berücksichtigen; Mitgliedsbeiträge und Spenden sollen förderfähig sein und die Verfahren deutlich vereinfacht werden. Junge Menschen sind gemäß § 8 SGB VIII verbindlich an Konzeption, Umsetzung und Evaluation zu beteiligen.
