Erfolgt mündlich.
| Antrag: | Antrag an den Hauptausschuss des DBJR |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Matthias Sammet (BDL) |
| Status: | Abgelehnt |
| Abstimmungsergebnis: | Zurückgezogen vom Antragssteller |
| Eingereicht: | 20.05.2026, 16:35 |
| Antrag: | Antrag an den Hauptausschuss des DBJR |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Matthias Sammet (BDL) |
| Status: | Abgelehnt |
| Abstimmungsergebnis: | Zurückgezogen vom Antragssteller |
| Eingereicht: | 20.05.2026, 16:35 |
Der Hauptausschuss setzt eine Arbeitsgruppe nach §13 (3) der Geschäftsordnung des DBJR ein, die sich mit der Finanzsituation des DBJR beschäftigt. Im Fokus steht dabei vor allem die Generierung erforderlicher Einnahmen für den DBJR.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Vorstand des DBJR bei besonderen Themen wie Beitragsveränderungen oder Satzungsänderungen die Methode "Arbeitsgruppe" zu nutzen. Eine Arbeitsgruppe sollte die Zahlenverhältnisse des Hauptausschusses möglichst abbilden.
Die Arbeitsgruppe besteht aus maximal zehn Mitgliedern, darunter mindestens drei
Vertreter*innen von Landesjugendringen.
Die Arbeitsgruppe berichtet regelmäßig dem Hauptausschuss über den Stand ihrer Arbeit.
Der Hauptausschuss setzt eine Arbeitsgruppe nach §13 (3) der Geschäftsordnung
des DBJR ein, die sich mit der Finanzsituation des DBJR beschäftigt. Im Fokus
steht dabei vor allem die Generierung erforderlicher Einnahmen für den DBJR.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Vorstand des DBJR bei besonderen Themen wie Beitragsveränderungen oder Satzungsänderungen die Methode "Arbeitsgruppe" zu nutzen. Eine Arbeitsgruppe sollte die Zahlenverhältnisse des Hauptausschusses möglichst abbilden.
Die Arbeitsgruppe besteht aus maximal zehn Mitgliedern, darunter mindestens drei
Vertreter*innen von Landesjugendringen.
Die Arbeitsgruppe berichtet regelmäßig dem Hauptausschuss über den Stand ihrer
Arbeit.
Erfolgt mündlich.
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