| Veranstaltung: | DBJR-Hauptausschuss 05/2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Kinder- und Jugendring Sachsen, Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt, Landesjugendring Baden-Württemberg, Landesjugendring Berlin, Landesjugendring Brandenburg, Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern, Landesjugendring Niedersachsen, Landesjugendring Nordrhein-Westfalen, Landesjugendring Saar, Landesjugendring Rheinland-Pfalz, Landesjugendring Thüringen (dort beschlossen am: 21.05.2026) |
| Status: | Abgelehnt |
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 2, Nein: 14, Enthaltungen: 6 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
A1: Antrag an den Hauptausschuss des DBJR
Antragstext
Der Hauptausschuss setzt eine Arbeitsgruppe nach §13 (3) der Geschäftsordnung
des DBJR ein, die sich mit der Finanzsituation des DBJR beschäftigt. Im Fokus
steht dabei vor allem die Generierung erforderlicher Einnahmen für den DBJR.
Die Arbeitsgruppe besteht aus maximal zehn Mitgliedern, darunter mindestens drei
Vertreter*innen von Landesjugendringen.
Die Arbeitsgruppe berichtet regelmäßig dem Hauptausschuss über den Stand ihrer
Arbeit.
Begründung
Im Zuge der Debatte um die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge des DBJR 2024 wurde deutlich, dass sowohl erforderliche Eigenmittel des DBJR bei Zuwendungen als auch Rücklagen zur Sicherung der Liquidität nicht in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen. In einem ersten Schritt wurde zur Verbesserung der Einnahmesituation des DBJR durch die Mitgliederversammlung 2024 eine Erhöhung der Mitgliedbeiträge beschlossen. Die erhöhten Mitgliedbeiträge können die durch den Vorstand dargestellte Lücke aber nur anteilig schließen. Perspektivisch muss daher die Finanzsituation des DBJR, vor allem auf der Einnahmeseite, weiterentwickelt werden.
In der AG sollen mindestens drei Vertreter*innen von Landesjugendringen mitarbeiten, um die besondere Situation der Landesjugendringe (keine Förderung aus dem KJP, sehr geringe Möglichkeit der Erwirtschaftung von Eigenmitteln) in der Arbeitsgruppe zu berücksichtigen.

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